INFORMATIONEN GEMÄSS §5 ECG
 
Ti-TELLA Handelsgesellschaft mbH

Holzhausenplatz 1
A - 1140 Wien / Vienna

Telefon: +43 / (0)1 / 577 25 66
Telefax: +43 / (0)1 / 577 25 66 ? 50
Company Registration Number: FN 134536 y
District Court: St. Pölten
Chamber affiliation: Wirtschaftskammer Niederösterreich
UID-Number: ATU38857901
 
VERKAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN
 

für den Fall, als nachstehende Rechtsgeschäfte keine Verbrauchergeschäfte im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind


1. Umfang und Lieferverpflichtung:

Ihre Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Widersprechende Bedingungen sind unwirksam, ohne dass es eines Einspruchs seitens des Verkäufers bedarf. Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese Bedingungen auch dann Vertragsinhalt, wenn sie beim Einzelvertrag nicht ausdrücklich erwähnt werden. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen hat auf die übrigen Bedingungen keinen Einfluss. Mündliche Abreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.


2. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, ab Lager Purkersdorf bei Wien. Alle Kosten für Transport und Transportversicherung ab Lager bis zum Aufstellungsort gehen zu Lasten des Käufers.


3. Preise:

a) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, verstehen sich die genannten Preise immer ab Lager Purkersdorf bei Wien, exklusive Verpackung, welche zum Selbstkostenpreis verrechnet, aber nicht zurück genommen wird.

b) Alle Preise verstehen sich aufgrund der am Tage des Angebotes gültigen Listenpreise für betreffende Warengattungen. Sie sind freibleibend und aufgrund der am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Warenkurse der Österreichischen Nationalbank erstellt. Sie verändern sich automatisch, wenn am Tage der Lieferung an den Besteller andere offizielle Devisenkurse gelten oder Preisänderungen von Seiten der Lieferanten bzw. Spediteure oder Frachtführer eintreten. Die Berechnung einer bestellten und ordnungsmäßig gelieferten Ware erfolgt daher stets zu jenem Preis, welcher am Tag der Lieferung in Kraft ist. Etwaige Differenzen zwischen Angebot bzw. Auftragsbestätigung und der effektiven Berechnung gelten vom Käufer als von vornherein akzeptiert.

c) Preise für Lohnleistungen (Service usw.) werden stets zu jenen Sätzen verrechnet, welche am Tage der Leistung in Kraft sind. Ähnliches gilt auch für die Fahrspesen und Aufenthaltskosten unserer Techniker, Instruktoren und Monteure.


4. Liefertermine:

a) Wir bemühen uns, die von uns genannten Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Dem Käufer steht wegen kurzfristiger Verzögerung weder das Recht auf Rücktritt, noch auf Schadenersatz oder Ersatzkauf zu, und es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass im Falle der Unmöglichkeit der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist durch Transport- oder Lieferschwierigkeiten des Erzeugerwerkes, eine Nachfrist von 90 Tagen als vom Käufer von vornherein akzeptiert wird.

b) Die für die Lieferung bemessene Lieferfrist gilt erst ab Erhalt der in allen kaufmännischen und technischen Belangen endgültig fixierten Angaben.

c) Für etwaige Schäden, Verdienstentgang usw. infolge von verspäteter Lieferung kommen wir nicht auf.


5. Rücktrittsrecht:

Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist bzw. Lieferverpflichtung.


6. Gewährleistung:

Wir haften für Werkstoffe, Ausführung und Konstruktion in zweckbedingter Güte, gemäß dem jeweiligen Stande der Technik. Wir behalten uns das Recht vor, fehlerhafte Teile entweder kostenlos auszubessern oder kostenlos ab Werk neu zu liefern. Die Gewährleistung gilt innerhalb einer Betriebszeit von 1000 Betriebsstunden ab Inbetriebnahme, bzw. 6 Monate ab Versanddatum für nachweisbar, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbarer oder in ihrer Brauchbarkeit wesentlich beeinträchtigter Teile. Sämtliche Nebenspesen, wie Transportkosten oder allfällige Zollbehandlungskosten etc. gehen zu Lasten des Käufers. Andere Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche können wir nicht anerkennen. Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung bzw. anerkennen keine Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche bei Nichterreichung technischer Daten bzw. Leistungen.


7. Zahlung:

a) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar, frei einer von uns angegebenen Zahlstelle, innerhalb von 10 Tage mit 2 % Skonto, 30 Tagen netto de dato Faktura zu leisten. Bei Auftragswerten über € 7.000,--, sowie Auftragsgebundener Sondererzeugnisse, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 Anzahlung nach Erhalt unsererAuftragsbestätigung, 1/3 bei Bekanntgabe der Versandbereitschaft, 1/3 innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.

b) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung.

c) Bei verspäteter Zahlung werden 14 % Verzugszinsen p.A.. zuzüglich MWSt. stufenweise berechnet. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.


8. Eigentumsrecht:

Die gelieferten Maschinen, Geräte und Apparate sowie Zubehör und Ersatzteile bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Verpfändung vor restloser Bezahlung gilt als ausgeschlossen, sofern wir nicht vor Durchführung der Verpfändung unsere Zustimmung hierzu schriftlich erklären.


9: Erfüllung und Versand:

a) Die Lieferung gilt als erfüllt wenn die Liefergegenstände versandbereit sind.

b) Die Verladung und der Versand der Liefergegenstände erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers.

c) Der Besteller hat die Liefergegenstände in Obsorge zu nehmen und Ihre Versicherung und Instandhaltung zu veranlassen.

d) Bezüglich Verpackung gelten die in Punkt 3, lit. a) genannten Bedingungen.

e) Etwaige Ersatzansprüche aus Transportschäden hat der Besteller sofort bei Annahme der Ware bei der Spedition bzw. dem Transportunternehmen zu stellen, und die zweckmäßige Beweissicherung gegen den Frachtführer oder Spediteur durchzuführen. Andere Beanstandungen sind gleich nach Empfang der Ware bei uns vorzubringen. Für Nachteile, welche durch unzweckmäßige Verpackung, Eisenbahn und Zolldeklaration entstehen können, haften wir nur dann, wenn wir eine ausdrücklich vom Käufer gegebene diesbezügliche Vorschrift nicht beachtet haben. Fracht- und zollfreie Lieferungen verpflichten uns nur zur Zahlung der zum Zeitpunkt der Bestellung gültig gewesenen tarifmäßigen Fracht- und Zollgebühren.

f) Versicherungen aller Art erfolgen nur über Anordnung und auf Kosten des Bestellers in dem von Ihm gewünschten Ausmaß.


10: Erfüllungsort:

a) als Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung gilt Wien

b) Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten wird als Erfüllungsort die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.


11: Bemängelung und Haftung:

Bemängelung wegen Beschaffenheit unserer Lieferungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Einlangen der Ware am Empfangsort, schriftlich bei uns eingegangen sind.


12: Technische Auslegung, Originalteile:

Die technische Auslegung, insbesondere technische Leistungen, werden gemeinsam mit dem Kunden durchgeführt. Leistungsparameter können ausschließlich mit Originalersatzteilen bzw. Originalzubehör gewährleistet werden. Mündliche Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform, um Gültigkeit zu erlangen.