für den Fall, als nachstehende
Rechtsgeschäfte keine Verbrauchergeschäfte
im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind
1. Umfang und Lieferverpflichtung:
Ihre Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden
Bedingungen angenommen und ausgeführt. Widersprechende
Bedingungen sind unwirksam, ohne dass es eines
Einspruchs seitens des Verkäufers bedarf.
Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese
Bedingungen auch dann Vertragsinhalt, wenn sie
beim Einzelvertrag nicht ausdrücklich erwähnt
werden. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner
Punkte dieser Bedingungen hat auf die übrigen
Bedingungen keinen Einfluss. Mündliche Abreden
und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen
zur Wirksamkeit der Schriftform.
2. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr
des Empfängers, ab Lager Purkersdorf bei
Wien. Alle Kosten für Transport und Transportversicherung
ab Lager bis zum Aufstellungsort gehen zu Lasten
des Käufers.
3. Preise:
a) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wird, verstehen sich die genannten Preise immer
ab Lager Purkersdorf bei Wien, exklusive Verpackung,
welche zum Selbstkostenpreis verrechnet, aber
nicht zurück genommen wird.
b) Alle Preise verstehen sich aufgrund der am
Tage des Angebotes gültigen Listenpreise
für betreffende Warengattungen. Sie sind
freibleibend und aufgrund der am Tage der Auftragsbestätigung
gültigen Warenkurse der Österreichischen
Nationalbank erstellt. Sie verändern sich
automatisch, wenn am Tage der Lieferung an den
Besteller andere offizielle Devisenkurse gelten
oder Preisänderungen von Seiten der Lieferanten
bzw. Spediteure oder Frachtführer eintreten.
Die Berechnung einer bestellten und ordnungsmäßig
gelieferten Ware erfolgt daher stets zu jenem
Preis, welcher am Tag der Lieferung in Kraft ist.
Etwaige Differenzen zwischen Angebot bzw. Auftragsbestätigung
und der effektiven Berechnung gelten vom Käufer
als von vornherein akzeptiert.
c) Preise für Lohnleistungen (Service usw.)
werden stets zu jenen Sätzen verrechnet,
welche am Tage der Leistung in Kraft sind. Ähnliches
gilt auch für die Fahrspesen und Aufenthaltskosten
unserer Techniker, Instruktoren und Monteure.
4. Liefertermine:
a) Wir bemühen uns, die von uns genannten
Liefertermine möglichst genau einzuhalten.
Dem Käufer steht wegen kurzfristiger Verzögerung
weder das Recht auf Rücktritt, noch auf Schadenersatz
oder Ersatzkauf zu, und es gilt ausdrücklich
als vereinbart, dass im Falle der Unmöglichkeit
der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist durch
Transport- oder Lieferschwierigkeiten des Erzeugerwerkes,
eine Nachfrist von 90 Tagen als vom Käufer
von vornherein akzeptiert wird.
b) Die für die Lieferung bemessene Lieferfrist
gilt erst ab Erhalt der in allen kaufmännischen
und technischen Belangen endgültig fixierten
Angaben.
c) Für etwaige Schäden, Verdienstentgang
usw. infolge von verspäteter Lieferung kommen
wir nicht auf.
5. Rücktrittsrecht:
Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen
und Transportsperren entbinden uns von der vereinbarten
Lieferfrist bzw. Lieferverpflichtung.
6. Gewährleistung:
Wir haften für Werkstoffe, Ausführung
und Konstruktion in zweckbedingter Güte,
gemäß dem jeweiligen Stande der Technik.
Wir behalten uns das Recht vor, fehlerhafte Teile
entweder kostenlos auszubessern oder kostenlos
ab Werk neu zu liefern. Die Gewährleistung
gilt innerhalb einer Betriebszeit von 1000 Betriebsstunden
ab Inbetriebnahme, bzw. 6 Monate ab Versanddatum
für nachweisbar, infolge eines vor dem Gefahrenübergang
liegenden Umstandes unbrauchbarer oder in ihrer
Brauchbarkeit wesentlich beeinträchtigter
Teile. Sämtliche Nebenspesen, wie Transportkosten
oder allfällige Zollbehandlungskosten etc.
gehen zu Lasten des Käufers. Andere Entschädigungs-
oder Schadensersatzansprüche können
wir nicht anerkennen. Die Feststellung von Mängeln
ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei
Haftung bzw. anerkennen keine Entschädigungs-
oder Schadensersatzansprüche bei Nichterreichung
technischer Daten bzw. Leistungen.
7. Zahlung:
a) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung
bar, frei einer von uns angegebenen Zahlstelle,
innerhalb von 10 Tage mit 2 % Skonto, 30 Tagen
netto de dato Faktura zu leisten. Bei Auftragswerten
über € 7.000,--, sowie Auftragsgebundener
Sondererzeugnisse, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
1/3 Anzahlung nach Erhalt unsererAuftragsbestätigung,
1/3 bei Bekanntgabe der Versandbereitschaft, 1/3
innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.
b) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine
bildet eine wesentliche Bedingung für die
Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung.
c) Bei verspäteter Zahlung werden 14 % Verzugszinsen
p.A.. zuzüglich MWSt. stufenweise berechnet.
Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen
zu ersetzen.
8. Eigentumsrecht:
Die gelieferten Maschinen, Geräte und Apparate
sowie Zubehör und Ersatzteile bleiben bis
zur restlosen Bezahlung unser uneingeschränktes
Eigentum. Verpfändung vor restloser Bezahlung
gilt als ausgeschlossen, sofern wir nicht vor
Durchführung der Verpfändung unsere
Zustimmung hierzu schriftlich erklären.
9: Erfüllung und Versand:
a) Die Lieferung gilt als erfüllt wenn die
Liefergegenstände versandbereit sind.
b) Die Verladung und der Versand der Liefergegenstände
erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers.
c) Der Besteller hat die Liefergegenstände
in Obsorge zu nehmen und Ihre Versicherung und
Instandhaltung zu veranlassen.
d) Bezüglich Verpackung gelten die in Punkt
3, lit. a) genannten Bedingungen.
e) Etwaige Ersatzansprüche aus Transportschäden
hat der Besteller sofort bei Annahme der Ware
bei der Spedition bzw. dem Transportunternehmen
zu stellen, und die zweckmäßige Beweissicherung
gegen den Frachtführer oder Spediteur durchzuführen.
Andere Beanstandungen sind gleich nach Empfang
der Ware bei uns vorzubringen. Für Nachteile,
welche durch unzweckmäßige Verpackung,
Eisenbahn und Zolldeklaration entstehen können,
haften wir nur dann, wenn wir eine ausdrücklich
vom Käufer gegebene diesbezügliche Vorschrift
nicht beachtet haben. Fracht- und zollfreie Lieferungen
verpflichten uns nur zur Zahlung der zum Zeitpunkt
der Bestellung gültig gewesenen tarifmäßigen
Fracht- und Zollgebühren.
f) Versicherungen aller Art erfolgen nur über
Anordnung und auf Kosten des Bestellers in dem
von Ihm gewünschten Ausmaß.
10: Erfüllungsort:
a) als Erfüllungsort für die Lieferung
und für die Zahlung gilt Wien
b) Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag selbst
oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar
oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten wird
als Erfüllungsort die örtliche Zuständigkeit
des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien
vereinbart.
11: Bemängelung und Haftung:
Bemängelung wegen Beschaffenheit unserer
Lieferungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb
von 8 Tagen nach Einlangen der Ware am Empfangsort,
schriftlich bei uns eingegangen sind.
12: Technische Auslegung, Originalteile:
Die technische Auslegung, insbesondere technische
Leistungen, werden gemeinsam mit dem Kunden durchgeführt.
Leistungsparameter können ausschließlich
mit Originalersatzteilen bzw. Originalzubehör
gewährleistet werden. Mündliche Zusatzvereinbarungen
bedürfen der Schriftform, um Gültigkeit
zu erlangen. |